Für die Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland muss der Sarg mit einer Zinkeinlage ausgestattet sein. Gemäss Internationaler Vorschrift wird diese durch den BestatterIn unter Aufsicht eines amtlichen Arztes luftdicht verschlossen (zugelötet). Anschliessend versieht der anwesende Arzt eine der Sargschrauben mit einem amtlichen Siegel.
Aus mehreren Gründen ist es Angehörigen leider nicht gestattet, dem obgenannten Prozess beizuwohnen.
Für eine Überführung ins Ausland ist ein Originaldokument (Reisepass, Identitätskarte) zwingend.
Bei einer Überführung ins Ausland mittels Flugzeug dürfen keine Sargbeigaben mitgegeben werden.
Bei einer Überführung ins Ausland mittels Flugzeug muss die Zieldestination, sowie die Angaben des ortsansässigen Bestatters, vorhanden sein (Vorschrift der Fluggesellschaften).
In mehreren Ländern (u.a. USA, China, Neuseeland, div. Balkanstaaten) verlangen die jeweiligen Botschaften zusätzliche Dokumente (Apostillen, Übersetzungen und mehr). Ohne diese Papiere kommt eine Überführung nicht zu Stande. Je nach Land muss persönlich bei der Botschaft vorgesprochen werden. Für einen zeitnahen Termin kann Lüthy & Schmied Bestattungen nicht garantieren (beschränkte Öffnungszeiten der Botschaften).